ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Seminare, Schulungen, Trainings, E-Learning Kurse und Unterweisungen der MEIKO Academy der MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Für sämtliche Leistungen der Gesellschaft, die Seminare, Schulungen, Trainings, E-Learning Kurse, Unterweisungen und andere Veranstaltungen (die "Veranstaltungen") zum Gegenstand haben, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "Geschäftsbedingungen").

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Gesellschaft. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Gesellschaft hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Gesellschaft in Kenntnis von abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Bei elektronischem Vertragsschluss werden diese AGB dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt und können gespeichert werden.

2. DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG

Die Veranstaltung wird von der Gesellschaft unter der Bezeichnung "MEIKO Academy" durchgeführt. Unter dieser Bezeichnung führen die im Titel dieser Geschäftsbedingungen genannten Gesellschaften selbständige und eigenständige Veranstaltungen durch. Sie treten nicht in Gesellschaft auf und zueinander.

3. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Gesellschaft setzt voraus, dass der Kunde als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Die Teilnahme den Veranstaltungen der Gesellschaft erfordert teilweise eine hinreichende körperliche Fitness und Belastbarkeit. Für jede Veranstaltungskategorie werden die spezifischen körperlichen Anforderungen vorab detailliert beschrieben. In bestimmten Veranstaltungen wird durch besondere Belastung kontrolliert künstlicher Stress erzeugt, um Reaktionen im Alltag zu vermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung seiner Mitarbeiter für die jeweiligen Veranstaltungen sicherzustellen. Informieren Sie sich frühzeitig bei der Gesellschaft über die konkreten Anforderungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die auf eine unzureichende körperliche Verfassung des Teilnehmers zurückzuführen ist, es sei denn, die Gesellschaft hat den Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich verschwiegen. Für digitale Lerninhalte wie Web-Based-Trainings oder Webinare muss der Teilnehmer über entsprechende Hardware verfügen. Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und für die Teilnahme an Online-Schulungen freigestellt sind.

4. ANMELDUNGEN, STORNIERUNGEN

4.1 Anmeldungen von Kunden werden mit Zugang bei der Gesellschaft verbindlich. Ein bindender Vertrag kommt jedoch erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch die Gesellschaft zustande.

4.2 Die Daten der Anmeldung werden gemäß § 28 BDSG und der DSGVO für eigene Geschäftszwecke der Gesellschaft elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung vertraglicher Pflichten.

4.3 Anmeldungen und Verträge können bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung nach dieser Zeit bis zu 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn behält die Gesellschaft einen Anspruch auf 50% der Teilnahmegebühr. Diese Stornogebühr stellt einen pauschalen Schadensersatz für die ersparten Aufwendungen und den entgangenen Gewinn dar. Bei der Fristberechnung zählt der Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mit. Bei späterer Stornierung oder bei Nichterscheinen des Kunden behält die Gesellschaft den Anspruch auf volle Teilnahmegebühr (min. € 50,-; max. € 350,- zzgl,. MwSt). Die Mindest- und Höchstbeträge richten sich nach dem Aufwand der konkreten Veranstaltung. Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung. Mit der Stornierung entfällt das Teilnahmerecht. Sämtliche Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen bzw. über die MEIKO ACADEMY PLATFORM getätigt werden. Der Kunde kann bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Hat der Kunde bereits Teilnahmegebühr bezahlt, wird die Gesellschaft den Anteil, den sie in Folge der Stornierung nicht zu beanspruchen hat, zurückerstatten. Gebuchte Web-Based-Trainings können innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Buchung storniert werden, sofern diese nicht bereits begonnen wurden. Bereits begonnene Web-Based-Trainings können nicht storniert werden. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe der vollen Teilnahmegebühr vereinbart werden.

4.4 Die Gesellschaft ist ihrerseits berechtigt, Veranstaltungen aus organisatorischen oder technischen Gründen abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl sowie bei einem kurzfristigen Ausfall eines Referenten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Absage oder die Verschiebung zu informieren. In diesem Fall wird die Gesellschaft versuchen, den Kunden auf einen anderen Termin oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern der Kunde damit einverstanden ist. Anderenfalls entfällt der Vertrag und bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gesellschaft hat die Absage grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Weitergehende Ansprüche bestehen vorbehaltlich der Ziffer 5 nicht.

5. TEILNAHMEGEBÜHR, HOTEL, AN- UND ABREISE UND VERPFLEGUNG

5.1 Die Teilnahmegebühr bezieht sich ausschließlich auf die in der Beschreibung der Veranstaltungen genannten Leistungen. Die aktuellen Preise und Leistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste der MEIKO Academy. Soweit nicht anders angegeben versteht sie sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Bei Rahmenverträgen für regelmäßige Schulungen können individuelle Preisvereinbarungen getroffen werden.

5.2 Kosten für Hotel, An- und Abreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Die Gesellschaft kann auf Wunsch bei der Organisation von Übernachtungen und Verpflegung behilflich sein, die Kosten trägt jedoch der Kunde.

5.3 Die Teilnahmegebühr ist nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5.4. Bei Hotelstornierungen gelten die Konditionen analog zu 4.3.. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Stornierung von Hotelbuchungen.

6. SCHUTZRECHTE

Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen somit ohne vorherige Genehmigung der Gesellschaft nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte oder öffentliche Zugänglichmachung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft. Der Kunde verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Entsprechendes gilt für die Gesellschaft bezüglich der Geschäftsgeheimnisse des Kunden.

7. HAFTUNG

7.1 Die Gesellschaft haftet bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Mängeln, die die Gesellschaft arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit die Gesellschaft garantiert hat, sowie bei Mängeln eines Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft haftet für die Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gesellschaft auch bei grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Auftragswert begrenzt, maximal jedoch auf € 10.000,- pro Schadensfall.

7.3 Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, insbesondere hat der Kunde für die regelmäßige Sicherung von Programmen und Daten zu sorgen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die Gesellschaft unter den Voraussetzungen der Ziffern 7.1 und 7.2 daher nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Gesellschaft haftet nicht für Datenverluste, die durch unterlassene Datensicherung entstehen.

7.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelten Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft oder ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft unterhält eine Haftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.

8. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

8.1 Gerichtsstand ist für sämtliche Streitigkeiten ist Offenburg, ausschließlich, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Bei Verträgen mit Sitz des Kunden im Ausland kann die Gesellschaft auch am Sitz des Kunden klagen. Auch in diesem Fall ist die Gesellschaft berechtigt, den Kunden an jedem für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Bei internationalen Sachverhalten kann die Geltung deutschen Rechts individuell vereinbart werden.

9. DATENSCHUTZ UND IT-SICHERHEIT

9.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Der Kunde ist für die Einholung der Datenschutzeinwilligungen seiner Mitarbeiter verantwortlich.

9.2 Bei Online-Schulungen und E-Learning-Kursen stellt die Gesellschaft eine sichere technische Infrastruktur zur Verfügung. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner eigenen IT-Systeme.

9.3 Soweit die Gesellschaft im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit angemessener Frist zu ändern. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten diese als angenommen. Auf die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

10.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei auftretenden Meinungsverschiedenheiten zunächst eine gütliche Einigung anzustreben, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

(Stand Dez 2025)