BUNDESFÖRDERUNG FÜR ENERGIEEFFIZIENZ
Neue MEIKO Spültechnik für weniger Energieverbrauch.
Förderfähig nach BAFA Modul 4. Für den Austausch ineffizienter Bestands-Spültechnik ab 10.000 € Investitionssumme.

WARUM JETZT MODERNISIEREN?
Der Austausch bestehender Anlagen kann im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) förderfähig sein. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt von der geplanten Maßnahme und der Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen ab. .
- Fördermögichkeiten nutzen: Investitionen in die energie-und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen werden gefördert.Die konkrete Förderhöhe richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und der Maßnahme (Modul 4, BAFA EEW).
- Energiebedarf reduzieren: Je nach Ausgangssituation und gewählter MEIKO Technik kann die Modernisierung dazu beitragen, den Energiebedarf im Spülprozess zu reduzieren*
- Wärmebelastung reduzieren: Lösungen mit Wärmerückgewinnung nutzen Wärme aus dem Spülprozess und können die Wärmeabgabe im Raum verringern*
Umfassende Unterstützung: MEIKO begleitet Sie bei der Suche nach der passenden Spüllösung.
*konkrete Einsparung je nach Anlage, Nutzung und Betriebsbedingungen und muss für den jeweiligen Anwendungsfall nachgewiesen werden
SO FUNKTIONIERT DIE BAFA-FÖRDERUNG
1.
MEIKO prüft Ihre vorhandene Spülmaschine und berechnet das mögliche Einsparpotenzial mit einer neuen Lösung. Sie erhalten eine Einschätzung, ob Ihr Betrieb förderfähig ist und wie hoch der Zuschuss ausfallen kann.
2.
Sie erhalten von MEIKO alle technischen Unterlagen für den BAFA-Antrag. Ein sachverständiges Unternehmen übernimmt die Antragstellung. Die Einreichung erfolgt immer vor der Bestellung.
3.
Nach der Bewilligung bestellen Sie Ihre neue MEIKO Anlage. Die Installation erfolgt anschließend, danach werden Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie der Nachweis über die Entsorgung des Altgeräts an ein sachverständiges Unternehmen übermittelt. Dieses reicht die Unterlagen beim BAFA ein, anschließend erfolgt die Auszahlung der Förderung.
VORAUSSETZUNGEN IN KÜRZE
KMU oder wirtschaftlich tätige gemeinnützige Organisation.
- Austausch einer bestehenden Spülmaschine.
Investition von mindestens 10.000 Euro.
Nachweis der geforderten Energieeinsparung.
Nachweis über Verbleib bzw. Entsorgung der Altanlage.
Förderfähig können Maschine, Installation, Anschluss- und Umfeldmaßnahmen sein.
Wichtig: Der BAFA-Antrag muss vor Beauftragung bzw. Bestellung gestellt werden.
Position Betrag Maschinenpreis netto 32.271,00 € Montagekosten 2.295,00 € Betriebsfertige Montagekosten, Anschluss an EL und SAN 650,00 € Demontage- und Entsorgungskosten 1.300,00 € Umfeldmaßnahmen (z.B. Elektro- und Sanitärarbeiten) 510,00 € beispielhafte Gesamtkosten: 37.026,00 € Angenommener Zuschuss (15 %): 5.553,90 € Beispielhafter Eigenanteil: 31.472,10 €
Beispielrechnung. Der tatsächliche Zuschuss hängt von Unternehmensgröße und technischen Maßnahmen ab.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Maschinenpreis netto | 32.271,00 € |
| Montagekosten | 2.295,00 € |
| Betriebsfertige Montagekosten, Anschluss an EL und SAN | 650,00 € |
| Demontage- und Entsorgungskosten | 1.300,00 € |
| Umfeldmaßnahmen (z.B. Elektro- und Sanitärarbeiten) | 510,00 € |
| beispielhafte Gesamtkosten: | 37.026,00 € |
| Angenommener Zuschuss (15 %): | 5.553,90 € |
| Beispielhafter Eigenanteil: | 31.472,10 € |
WIR KÜMMERN UNS UM IHREN BAFA-ANTRAG
WAS GENAU WIRD GEFÖRDERT?
Die BAFA fördert den Austausch vorhandenen Spülmaschine durch eine neue Anlage mit Wärmerückgewinnung. Voraussetzung ist eine nachweisbare Endenergieeinsparung von mindestens 15 Prozent. Nur Maßnahmen, die vor Beginn beantragt werden, sind förderfähig.
WER KANN DIE FÖRDERUNG NUTZEN?
Förderfähig sind alle KMU und gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlicher Tätigkeit (z.B. gastronomische Betriebe, Hotellerie, Catering, Bäckereien, Metzgereien sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung). Kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.
WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS?
Kleine Unternehmen könnten bis zu 15 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
WELCHE INVESTITIONSHÖHE IST NOTWENDIG?
Förderfähig ist eine Investition ab 10.000 Euro netto. Demontage und Entsorgung der Altanlage sind jedoch nicht förderfähig.
WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERFÄHIG?
Förderfähig sind die Anschaffung der neuen Spülmaschine mit Wärmerückgewinnung, die fachgerechte Installation inklusive aller notwendigen Anschlüsse sowie weitere unmittelbar zur Betriebsbereitschaft gehörende Nebenkosten, nicht jedoch Demontage oder Entsorgung der Altanlage.
BENÖTIGE ICH EINEN ENERGIEBERATER?
Ja, die Antragstellung erfolgt durch ein sachverständiges Unternehmen mit Eintrag in der Energie Effizienz Experten Liste. MEIKO arbeitet hierfür mit erfahrenen Ingenieurbüros zusammen. Die Kosten für die Antragstellung sind in der Regel anteilig förderfähig.
WELCHE MEIKO MASCHINEN SIND FÖRDERFÄHIG?
Förderfähig sind alle MEIKO Spülmaschinen mit integrierter Wärmerückgewinnung.
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
Für die Prüfung der Förderfähigkeit braucht MEIKO folgende Informationen:
- Foto der Bestandsanlage inkl. Typenschilder
- Angebot für die neue MEIKO Maschine
- Grunddaten zu Mitarbeiterzahl und Umsatz zur KMU Einstufung
- Kontaktdaten für den Energieberater
WIE SCHNELL ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG?
Nach Abschluss der Installation und Einreichung aller Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses durch die BAFA. Die Dauer liegt in der Regel zwischen ein und drei Monaten.

