BIS ZU 15 % FÖRDERUNG MÖGLICH

Das BAFA fördert für KMU und gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlicher Tätigkeit den Austausch alter Spültechnik.

BAFA Förderung . MEIKO Spültechnik

BUNDESFÖRDERUNG FÜR ENERGIEEFFIZIENZ

Neue MEIKO Spültechnik für weniger Energieverbrauch.

Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten des BAFA für die Modernisierung Ihrer Spülküche. MEIKO bietet Spülmaschinen mit Wärmerückgewinnung, die Wärme aus dem Spülprozess nutzbar machen.

Förderfähig nach BAFA Modul 4. Für den Austausch ineffizienter Bestands-Spültechnik ab 10.000 € Investitionssumme.

MEIKO Spülmaschine mit Wärmerückgewinnung in moderner Profiküche, Mitarbeiterin belädt die Maschine

WARUM JETZT MODERNISIEREN?

Der Austausch bestehender Anlagen kann im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) förderfähig sein. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt von der geplanten Maßnahme und der Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen ab. .

  • Fördermögichkeiten nutzen: Investitionen in die energie-und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen werden gefördert.Die konkrete Förderhöhe richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und der Maßnahme (Modul 4, BAFA EEW).
  • Energiebedarf reduzieren: Je nach Ausgangssituation und gewählter MEIKO Technik kann die Modernisierung dazu beitragen, den Energiebedarf im Spülprozess zu reduzieren*
  • Wärmebelastung reduzieren: Lösungen mit Wärmerückgewinnung nutzen Wärme aus dem Spülprozess und können die Wärmeabgabe im Raum verringern* 
  • Umfassende Unterstützung: MEIKO begleitet Sie bei der Suche nach der passenden Spüllösung.

    *konkrete Einsparung je nach Anlage, Nutzung und Betriebsbedingungen und muss für den jeweiligen Anwendungsfall nachgewiesen werden

SO FUNKTIONIERT DIE BAFA-FÖRDERUNG

Ihr Weg zur Förderung ist einfacher, als viele denken. MEIKO begleitet Sie Schritt für Schritt – von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung des Zuschusses.

1.

Förderfähigkeit klären

MEIKO prüft Ihre vorhandene Spülmaschine und berechnet das mögliche Einsparpotenzial mit einer neuen Lösung. Sie erhalten eine Einschätzung, ob Ihr Betrieb förderfähig ist und wie hoch der Zuschuss ausfallen kann.

 

2.

Antrag vorbereiten

Sie erhalten von MEIKO alle technischen Unterlagen für den BAFA-Antrag. Ein sachverständiges Unternehmen übernimmt die Antragstellung. Die Einreichung erfolgt immer vor der Bestellung.

3.

Austausch & Auszahlung

Nach der Bewilligung bestellen Sie Ihre neue MEIKO Anlage. Die Installation erfolgt anschließend, danach werden Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie der Nachweis über die Entsorgung des Altgeräts an ein sachverständiges Unternehmen übermittelt. Dieses reicht die Unterlagen beim BAFA ein, anschließend erfolgt die Auszahlung der Förderung.

VORAUSSETZUNGEN IN KÜRZE

  • KMU oder wirtschaftlich tätige gemeinnützige Organisation.

  • Austausch einer bestehenden Spülmaschine.
  • Investition von mindestens 10.000 Euro.

  • Nachweis der geforderten Energieeinsparung.

  • Nachweis über Verbleib bzw. Entsorgung der Altanlage.

  • Förderfähig können Maschine, Installation, Anschluss- und Umfeldmaßnahmen sein.

    Wichtig: Der BAFA-Antrag muss vor Beauftragung bzw. Bestellung gestellt werden.

PositionBetrag
Maschinenpreis netto32.271,00 €
Montagekosten2.295,00 €
Betriebsfertige Montagekosten, Anschluss an EL und SAN650,00 €
Demontage- und Entsorgungskosten1.300,00 €
Umfeldmaßnahmen (z.B. Elektro- und Sanitärarbeiten)510,00 €
beispielhafte Gesamtkosten:37.026,00 €
Angenommener Zuschuss (15 %):5.553,90 €
Beispielhafter Eigenanteil:31.472,10 €
Beispielrechnung. Der tatsächliche Zuschuss hängt von Unternehmensgröße und technischen Maßnahmen ab.

WIR KÜMMERN UNS UM IHREN BAFA-ANTRAG

Keine Formulare. Kein Aufwand. Wir übernehmen die komplette BAFA-Antragsstellung für Sie.

Die BAFA fördert den Austausch vorhandenen Spülmaschine durch eine neue Anlage mit Wärmerückgewinnung. Voraussetzung ist eine nachweisbare Endenergieeinsparung von mindestens 15 Prozent. Nur Maßnahmen, die vor Beginn beantragt werden, sind förderfähig.

Förderfähig sind alle KMU und gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlicher Tätigkeit (z.B. gastronomische Betriebe, Hotellerie, Catering, Bäckereien, Metzgereien sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung). Kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.

Kleine Unternehmen könnten bis zu 15 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

Förderfähig ist eine Investition ab 10.000 Euro netto. Demontage und Entsorgung der Altanlage sind jedoch nicht förderfähig.

Förderfähig sind die Anschaffung der neuen Spülmaschine mit Wärmerückgewinnung, die fachgerechte Installation inklusive aller notwendigen Anschlüsse sowie weitere unmittelbar zur Betriebsbereitschaft gehörende Nebenkosten, nicht jedoch Demontage oder Entsorgung der Altanlage.

Ja, die Antragstellung erfolgt durch ein sachverständiges Unternehmen mit Eintrag in der Energie Effizienz Experten Liste. MEIKO arbeitet hierfür mit erfahrenen Ingenieurbüros zusammen. Die Kosten für die Antragstellung sind in der Regel anteilig förderfähig.

Förderfähig sind alle MEIKO Spülmaschinen mit integrierter Wärmerückgewinnung.

Für die Prüfung der Förderfähigkeit braucht MEIKO folgende Informationen:

  • Foto der Bestandsanlage inkl. Typenschilder
  • Angebot für die neue MEIKO Maschine
  • Grunddaten zu Mitarbeiterzahl und Umsatz zur KMU Einstufung
  • Kontaktdaten für den Energieberater

Nach Abschluss der Installation und Einreichung aller Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses durch die BAFA. Die Dauer liegt in der Regel zwischen ein und drei Monaten.

Punkt2 AirConcept M-iQ
Wärmerückgewinnung – gutes Konzept

AirConcept heißt das innovative Luftmanagement von MEIKO, das Wärmerückgewinnung nutzt, um gutes Raumklima zu gewährleisten.

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