EXISTENZGRÜNDUNG GASTRONOMIE:

5 Punkte auf die Sie achten sollten, wenn Sie sich selbstständig machen

Manchmal reift eine Idee monatelang im Verborgenen. Ist jetzt der Zeitpunkt, um eine eigene Bar, ein Café oder ein Restaurant zu eröffnen? Immer wieder drehen und wenden wir die Vor- und Nachteile im Kopf. Tagsüber im Büro, beim Joggen im Wald oder abends vor dem Einschlafen – wieder und wieder dieselben Fragen: Kann das funktionieren? Was passiert, wenn die Gäste nicht kommen? Und wie lange reicht das Geld?

Um es kurz zu machen: Eine verlässliche Antwort darauf kann uns niemand geben. Schon gar nicht im Voraus. Dann sollten wir es lieber mit dem Dichter Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832) halten, der einst in seinem autobiographischen Bericht „Italienische Reise“ schrieb: „Es kommt nicht aufs Denken, es kommt aufs Machen an.“ Also, worauf warten Sie noch? Von Standortfragen über den Businessplan bis zu Hygienevorschriften – unsere Checkliste gibt Existenzgründern in der Gastronomie eine wichtige Hilfestellung.

GEDANKENEXPERIMENT SELBSTSTÄNDIGKEIT

Ob als Quereinsteiger oder Berufserfahrener aus der Gastronomie – jeder, der ein eigenes Restaurant, eine Bar oder ein Café eröffnen will, sollte sich über folgende Punkte im Klaren sein und bereit dazu, sich tiefgreifend mit ihnen auseinanderzusetzen. Denn wie in jeder anderen Branche gilt auch hier: Um als Existenzgründer ein erfolgreiches Geschäft aufbauen zu können, braucht es eine solide Basis.

1. STANDORT: AUF DIE LAGE KOMMT ES AN

Der Standort ist für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit einer der wichtigsten Aspekte. Auch weil er mit einer Vielzahl weiterer Faktoren verwoben ist, wie beispielsweise Finanzplanung, Konzept oder rechtliche Bedingungen. Um den richtigen Standort für den eigenen Gastronomiebetrieb zu finden, ist vor allem eine Frage von großer Bedeutung: Welches Publikum will ich ansprechen? Für diese Zielgruppe muss das Restaurant, die Bar oder das Café gut erreichbar sein. Aber auch Laufkundschaft ist wichtig. Kriterien wie eine öffentliche Verkehrsanbindung, ausreichend Parkplätze, Fußgängerzone – ja oder nein –, sind also entscheidend. Dass die Nachfrage nach geeigneten Objekten unter Gewerbetreibenden immer weiter steigt, zeigen auch die Zahlen. Laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin sind die internationalen Investitionen für Gewerbeflächen in der deutschen Hauptstadt zwischen 2010 und 2017 um etwa 60 Prozent gestiegen. Das Ladenlokal mitten in der Innenstadt können sich gleichwohl nur die wenigsten Existenzgründer leisten. Klettern die Mietpreise für Gewerbeflächen doch immer weiter in die Höhe. Viele Gastronomen sind deshalb gezwungen, an andere Orte auszuweichen.

Diese Entwicklung macht eine umfassende Standort- und die dazugehörige Zielgruppenanalyse vorab umso wichtiger. Gute Anlaufstellen, um dafür an zuverlässige Daten zu kommen, sind zum Beispiel die örtlich zuständige Abteilung für Stadtentwicklung, aber auch die Erhebungen des Immobilienunternehmens Engel & Völkers, das regelmäßig Passantenfrequenz-Zählungen durchführt. Ebenso kann es hilfreich sein, sich bei Firmen zu erkundigen, die am Standort Plakatwerbung schalten, da auch sie Interesse daran haben, wie viele Menschen dort vorbeikommen.

2. EIN KLARES KONZEPT GIBT STRUKTUR

Bei der Erstellung eines Konzepts ist wie bereits erwähnt der Standort maßgebend. Das soziale Umfeld, in dem Sie Ihr Lokal eröffnen wollen, muss hierbei unbedingt miteinbezogen werden. Achten Sie darauf, welche Betriebe in der Nachbarschaft angesiedelt sind, welche Zielgruppen diese wiederum ansprechen und wer dort arbeitet. Das sind Ihre ersten potenziellen Kunden, auf die Ihr Angebot abzielen sollte und woran Sie sich orientieren können, wenn Sie nach passenden Trends suchen. Haben Sie aber auch Ihre direkten Wettbewerber im Blick und definieren Sie in Ihrem Konzept, wodurch Sie sich von Ihnen abheben werden. All diese Überlegungen helfen dabei, frühzeitig zu erkennen, ob Ihre anfängliche Idee tatsächlich Chancen auf Erfolg hat. Darüber hinaus bietet so ein Konzept die perfekte Grundlage für einen umfassenden Businessplan.

3. OHNE BUSINESSPLAN GEHT’S NICHT!

Der Businessplan ist im Prinzip die Erweiterung des Konzepts und geht vor allem auf betriebswirtschaftliche Aspekte ein. Damit wird er für alles, was Finanzierungs- und Finanzfragen betrifft, unverzichtbar. Sei es bei einem Gespräch mit der Bank für einen Kredit, bei steuerlichen Abstimmungen mit dem Finanzamt oder wenn ein Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden soll. Um einen Businessplan korrekt aufzusetzen, gibt es viele Möglichkeiten. Zum Beispiel bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hier nützliche Tipps, Hilfen und Vorlagen. Aber auch die IHK ist eine gute Anlaufstelle, um sich beraten zu lassen. Mit der Eingabe Ihrer Postleitzahl auf der IHK-Webseite, bekommen Sie die Gründerseminare auch so auf der Homepage der IHK angezeigt.

Weitere Infos darüber, worauf Sie genau achten sollten, um Ihre Finanzen auch später im laufenden Betrieb besser überschauen und planen zu können, finden Sie im Beitrag „Gastro-Finanzcheck“.

4. FÖRDERUNGEN FÜR START-UPS NUTZEN

Dass ein Existenzgründer den Einstieg in die Selbstständigkeit komplett aus eigener Tasche bezahlt, kommt häufiger vor, als man vielleicht denken würde. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise haben das laut Gründerreport 2017 der Industrie- und Handelskammer (IHK) mehr als drei Viertel aller Gründer so gemacht. Dabei ist aber auch zu beachten, dass mehr als die Hälfte aller Existenzgründer weniger als 5.000 Euro einsetzte, um sich selbstständig zu machen. Lediglich knapp acht Prozent investierten mehr als 100.000 Euro.

Grundsätzlich gut zu wissen: Bei einer Gründung gibt es viele Möglichkeiten, zusätzlich zu einem Kredit bei der Bank noch verschiedene Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Einen guten Überblick bietet hier die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wo über eine Suchmaske gezielt nach Förderprogrammen von Ländern, Bund und EU gesucht werden kann.

5. VORSCHRIFTEN: DAS FORDERT DER GESETZGEBER IN SACHEN HYGIENE & CO.

Eines sollte Ihnen als Gründer von Anfang an klar sein: Wer sich mit einem Gastronomiebetrieb selbstständig machen will, hat im Vorfeld einige Genehmigungen einzuholen – und später viele Vorschriften zu beachten. Soll zum Beispiel Alkohol ausgeschenkt werden, dann reicht eine Gewerbeanmeldung nicht aus, sondern es muss beim Gewerbeamt zusätzlich eine Gaststättenerlaubnis eingeholt werden. Außerdem sind unter anderem die Teilnahme an einer IHK-Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften und eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt Pflicht.

Hygiene ist schließlich das oberste Gebot, wenn Speisen und Getränke angeboten werden. Das bedeutet nicht nur, dass Personal und Betreiber ordentlich geschult sind, sondern es betrifft auch Einrichtung, Oberflächen, und vor allem Küche und Geräte. All das unterliegt festgelegten Normen. Gerade bei der Auswahl der Küchengeräte, wie zum Beispiel einer Spülmaschine, sollte deshalb auf Hersteller zurückgegriffen werden, die ihre Produkte genau auf die gesetzlichen Anforderungen ausrichten.