Am 1. Januar 2023 tritt die Mehrwegpflicht in Deutschland in Kraft. Die Gastronomie ist ab dann verpflichtet, zusätzlich zu Einwegbehältern auch eine Mehrwegalternative anzubieten.
Gerade zu Coronazeiten hatte die Verpackungsflut im Takeaway-Bereich enorm zugenommen. Mitte 2021 trat das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung war getan. Wegwerfprodukte aus Plastik wie Einwegbesteck und -Teller, Strohhalme und Rührstäbchen wurden EU-weit verboten.
Damit aber noch nicht genug. Um Umwelt und Klima zu schonen, wird dieses Gesetz im Januar 2023 in Deutschland ausgeweitet: Einwegverpackungen für Essen und Getränke sollen den Mehrwegalternativen Schritt für Schritt weichen. Die Mehrwegvariante darf jedoch nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden.
WAS BEDEUTET DIE MEHRWEGPFLICHT GENAU?
Große Gastronomiebetriebe, die ab Januar 2023 Einweggeschirr anbieten, müssen auch eine Mehrwegalternative bereitstellen. Die Mehrwegbehälter können dann über ein Pfand- oder Poolsystem ausgegeben werden.
WEN BETRIFFT DAS NEUE MEHRWEGGESETZ?
Das Gesetz gilt für die Gastronomie und alle Betriebe, die To-go-Getränke und Takeaway-Speisen anbieten und folgende Kriterien erfüllen:
WEN BETRIFFT DAS MEHRWEGGESETZ NICHT?
Von der Regelung ausgenommen sind kleine Gastronomiebetriebe und Unternehmen mit einem Takeaway-Angebot für Speisen und Getränke mit diesen Kriterien:
Große Betriebe mit fünf oder mehr Angestellten und einer Fläche von 80 oder mehr Quadratmetern müssen Mehrwegverpackungen anbieten. Auch kleine Filialen Bäckern, v.a. an Bahnhöfen sind dann in der Pflicht. Denn es zählt die Anzahl der Angestellten des gesamten Unternehmens und diese übersteigt in der Regel fünf Beschäftigte. Das trifft ebenso auf Tankstellen und kleine Filialen von Restaurants und Fast-Food-Ketten zu.
Ist die Verkaufsfläche kleiner als 80 m² UND arbeiten weniger als fünf Beschäftigte im Unternehmen, so müssen keine Mehrwegbehältnisse angeschafft und angeboten werden. Kleine Betriebe müssen ihren Kunden dafür aber auf Wunsch Speisen und Getränke abfüllen zwar in mitgebrachte Mehrwegbehälter.
WAS PASSIERT, WENN ICH MICH NICHT AN DAS NEUE MEHRWEGGESETZ HALTE?
Wer sich nicht an die Mehrwegpflicht hält, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro rechnen. Auf den ersten Blick ist das neue Gesetz für Gastronomen eine Belastung. Aber durch Mehrwegalternativen leisten alle Gastronomie-Betriebe ihren Beitrag dazu, im Bereich Nachhaltigkeit und Umweltschutz weiterzukommen. Denn wer auf Mehrweg anstatt Einweg setzt, wird:
- Abfälle vermeiden
- Rohstoffe sparen
- die Umwelt entlasten
WELCHE CHANCEN BIETET DIE MEHRWEGPFLICHT?
- Durch das neue System können Kosten gesenkt werden, da weniger Einweggeschirr eingesetzt wird.
- Durch ein Mehrwegsystem können neue, ökologisch bewusste Kunden gewonnen und bestehende stärker an das Unternehmen gebunden werden. Die Kunden werden ihre Pfandbehälter größtenteils beim selben Anbieter abgeben oder wieder befüllen lassen.
- Manche großen Betriebe, die sich für ein eigenes Mehrwegsystem entscheiden, lassen ihr Geschirr labeln, was den Bekanntheitsgrad des Betriebs steigert.
AN MEHRWEG FÜHRT KEIN WEG VORBEI!
Aber Mehrweg allein reicht nicht. Ein einwandfrei laufendes Mehrwegsystem benötigt die richtige Spültechnik. Weil niemand gern lange auf sein To-go-Gericht wartet, müssen Mehrwegbehälter schnell einsatzbereit sein. Dafür sorgt eine professionelle Spülmaschine und das richtige Reinigungsmittel.
Mit Mehrwegalternativen anstatt Einweggeschirr und intelligenter Spültechnik machen Sie Ihr Business für die Zukunft fit. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne!